Vorübergehende Schließung der Tennishalle und Tennisplatzanlage
Liebe Vereinsmitglieder,
zur Eindämmung des Corona-Virus hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass alle privaten und öffentlichen Sportanlagen ab dem 16.03.2020 schließen müssen. Daher ist ab sofort und mindestens bis zum 19. April die Nutzung der Tennishalle für den Trainings- und allgemeinen Spielbetrieb nicht mehr möglich.
Auch die Nutzung der Außenanlage ist auf Grundlage dieses Erlasses – unabhängig von unserer Platzinstandsetzung – bis mindestens zum 19. April 2020 untersagt.
Die Gastronomie bleibt - Stand heute - geöffnet.