Sollte die Mitgliedschaft ab dem 1. August in Anspruch genommen werden, so halbieren sich die Mitgliedsbeiträge für das Eintrittsjahr.
Ich erkenne durch meine Unterschrift an, dass die Satzung des Clubs in ihrer jeweiligen Fassung und die jeweiligen Beschlüsse der Mitgliederversammlung für mich bindend sind und dass der Aufnahmeantrag nur gültig in Verbindung mit der nachfolgend ausgefüllten Einzugsermächtigung zugunsten des Tennisclubs Herford von 1900 e.V. ist. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand. Er muss spätestens bis zum 30.11. zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres erklärt werden.